Klinikum / Krankenhaus / Institution:
Universitätsklinikum Düsseldorf
Abteilung:
Klinik für Allgemeine Pädiatrie, Neonatologie und Kinderkardiologie
Ort:
40225 Düsseldorf, Moorenstraße 5
Termin:
15.06.2022
oder "nächstmöglichen Termin"
Position:
Oberärztin/-arzt
Arbeitsbereich:
Pädiatrische Kardiologie
Arbeitszeit:
Vollzeit
Befristet / Unbefristet:
unbefristet
Qualifikation:
Wir suchen eine/n Fachärztin/Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin mit der Schwerpunktbezeichnung Kinderkardiologie.
Stellenbeschreibung:
In der Klinik für Allgemeine Pädiatrie, Neonatologie und Kinderkardiologie des Universitätsklinikums Düsseldorf (Direktor: Univ.-Prof. Dr. E. Mayatepek) ist ab sofort bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines
Oberärztin / eines Oberarztes für den Bereich Kinderkardiologie (m/w/d) unbefristet zu besetzen.
Das Tätigkeitsprofil umfasst u.a. die kinderkardiologische Betreuung der stationären und ambulanten Patienten im Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Teilnahme an der kinderkardiologischen Rufbereitschaft.
Die Vergütung erfolgt gem. den Bestimmungen des TV-Ä. Die Eingruppierung richtet sich nach den
persönlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen.
Angaben zur Klinik / Praxis:
Weitere Informationen zu unserer Klinik finden Sie auf der Internetseite der Klinik
(https://www.uniklinik-duesseldorf.de/patienten-besucher/klinikeninstitutezentren/klinik-fuer-allgemeine-paediatrie-neonatologie-und-kinderkardiologie).
Web-Adresse:
https://www.uniklinik-duesseldorf.de/patienten-bes...
E-Mail:
mayatepek(at)med.uni-duesseldorf.de
Bewerbungsanschrift:
Bitte senden Sie Ihre Bewerbungsunterlagen vorzugsweise per Email in einem pdf-Dokument an:
Prof. Dr. Ertan Mayatepek
Direktor der Klinik für Allgemeine Pädiatrie, Neonatologie und Kinderkardiologie
Universitätsklinikum Düsseldorf
Moorenstraße 5
40225 Düsseldorf
Tel.: 0211-8117675
Email: mayatepek@med.uni-duesseldorf.de
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber und Gleichgestellte i.S. des §2 Abs. 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.