IGES-Gutachten zu den Auswirkungen des KHAG für die Kinder- und Jugendmedizin
Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sieht den Wegfall der Leistungsgruppe LG 47 „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ vor. Die DGKJ beauftragte in Kooperation mit VLKKD und GKinD im Sommer das unabhängige gesundheitswissenschaftliche Institut IGES, die Auswirkungen auf die konservative Kinder- und Jugendmedizin zu analysieren.
- Das Gutachten wertet den Krankenhausdatensatz (DRGs) des Jahres 2023 aus, basierend auf dem InEK-Konzept vom 30.09.2025 „zur …Ermittlung des Vorhaltevolumens für ein Land, eine Leistungsgruppe“. Die Zuordnung der stationären Fälle in die LG „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin" wurde dabei sehr streng vorgenommen, um möglichst eindeutige Ergebnisse zu erzielen.
- Erfreulicherweise hat der Wegfall der LG „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ keine finanziellen Konsequenzen für Kliniken/Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin, da das Vorhaltebudget fallbezogen einer DRG folgt. Für spezialisierte Leistungsgruppen werden keine zusätzlichen Zuschläge kalkuliert.
- Daher gilt es nun, das an die DRGs gekoppelte Sondererlösvolumen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen von 288 Mio. über das Jahr 2027 hinaus zu erhalten und zu dynamisieren. Es sollte an pädiatrische Leistungsgruppen gebunden werden.
- Für krankenhausplanerische und Aspekte der Sichtbarkeit empfiehlt das Gutachten den Erhalt der Bezeichnung „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“.
- Letztlich bleiben die Folgen für die Entwicklung des Fachgebietes und für die spezialfachärztliche Versorgung von Kindern bei Wegfall der LG 47 unabsehbar, daher setzt sich die DGKJ weiterhin mit allen Kräften für die Verstetigung der Vorhaltekosten und die Abbildung der „Speziellen Kinder- und Jugendmedizin“ ein.