Detail



DGKJ zur Entscheidung des Bundesrats zum Cannabis-Legalisierungsgesetz

25.03.2024

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin bedauert die Billigung des Cannabis-Gesetzes durch den Bundesrat.

Schon im Vorfeld haben wir zu verschiedenen Aspekten des Gesetzes kritisch Stellung genommen. Neben Tabak und Alkohol ist Cannabis nun die dritte legalisierte Droge mit erwartungsgemäß leichterem Zugang für Jugendliche. Verhaltenspräventive Ansätze wie vermehrte Aufklärung zur Schadensbegrenzung sind unbestritten wichtig, aber wenig effektiv.

Die Gefahren des Cannabiskonsums in jugendlichem Alter sind klar. Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Auftrag gegebene CaPRiS-Studie (Cannabis: Potential und Risiken) zeigt, dass das Abhängigkeitspotenzial für Jugendliche besonders hoch ist. Regelmäßiger Cannabiskonsum bei Jugendlichen führt zu strukturellen und funktionellen Veränderungen im Gehirn mit Einschränkungen von Aufmerksamkeit, Denkleistung, Intelligenz und sozialer Kompetenz. Das Risiko des erleichterten Zugangs auch für Minderjährige ist nicht von der Hand zu weisen. Der Einstieg auch in „härtere“ Drogen wird erleichtert. Es wird in der Folge zu einer vermehrten Inanspruchnahme des Gesundheitssystems kommen.

Kinder- und Jugendschutz sieht anders aus.

 

Zurück