Detail



Anhörung zum Gesetz gegen Versorgungsengpässe

12.06.2023

DGKJ-Generalsekretär als Sachverständiger zu Kinderarzneimitteln

Seit dem Herbst 2022 ist die Verfügbarkeit von kindgerechten Antibiotika und anderer Arzneimittel in Form von Säften (Trockensäfte, Suspensionen) und teils auch in Tablettenform aufgrund des hohen Verbrauchs in der letzten Infektionswelle aus produktionsbedingten und liefertechnischen Gründen national und international eingeschränkt. Die Situation verschärft sich zunehmend. Die Bundesregierung hat nun einen Gesetzentwurf vorgelegt, der Engpässe in diesem Ausmaß zukünftig verhindern soll. Der DGKJ-Generalsekretär PD Dr. Burkhard Rodeck nahm als Sachverständiger an der entsprechenden Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages teil.

Das sog. Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) sieht Änderungen im Bereich der Festbeträge, Rabattverträge und der Versorgung mit Kinderarzneimitteln vor. Für Kinderarzneimittel sollen künftig weniger strikte Preisregeln gelten und Festbeträge abgeschafft werden. Auch sollen etwa Antibiotika mit Wirkstoffproduktion in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum bei Ausschreibungen von Kassenverträgen berücksichtigt werden, um die Anbieterdiversifizierung zu erhöhen.

Die DGKJ begrüßt grundsätzlich das Bemühen der Bundesregierung, den Lieferengpässen von Arzneimitteln durch gesetzliche Regelungen entgegenzuwirken. Der Gesetzentwurf zeigt auf, dass nach politischen Lösungen für die Problematik in der Arzneimittelversorgung von Kindern und Jugendlichen gesucht wird.

Rodeck strich aber heraus:„Die Regelungen gehen nicht weit genug. Die Lage in der Kinder- und Jugendmedizin ist dramatisch. Neben Antibiotika und Arzneimitteln zur Fiebersenkung bei Kindern mit den Wirkstoffen Paracetamol und Ibuprofen sind auch andere Arzneimittel in kindgerechten Darreichungsformen betroffen. Das Gesetz muss breiter gefasst werden, um Kinder bei der Arzneimittelversorgung nicht zu benachteiligen!“

Zudem erläuterte er weitere Probleme bei der Thematik:

Kinderarzneimittel sollen aus der Rabattierung herausgenommen werden. Anderseits soll eine Bevorratungspflicht nur für rabattierte Arzneimittel gelten. „Hier wird mit der einen Hand gegeben, mit der anderen aber wieder genommen“. Arzneimittelengpässe im Kindes- und Jugendalter können zudem oft nur durch den Einsatz von im entsprechenden Alter oder der Darreichungsform nicht zugelassenen Medikamenten kompensiert werden (off-label-use). Seitens der gesetzlichen Krankenversicherungen besteht aber keine Verpflichtung zur Kostenübernahme, es sei denn, dass u.a. ein schwerwiegender lebensbedrohlicher Verlauf anders nicht abzuwenden ist.

Die Definition der einzelnen scharfen Bedingungen aus einem Bundessozialgerichtsurteil wird jedoch meist sehr streng ausgelegt. Es sind Fälle bekannt, bei denen der Medizinische Dienst den Einsatz eines off-label-Medikamentes medizinisch inhaltlich für begründet hält, die Kostenerstattung allerdings aus formalrechtlichen Gründen nicht empfehlen kann und in das Benehmen der Krankenkasse stellt. „Dieses Problem muss unbedingt im Gesetz berücksichtigt werden!“, so der DGKJ-Generalsekretär.

Fest steht auch: Mit den geplanten Regelungen wird keine rasche und nachhaltige Lösung der Engpassproblematik geschafften. Die DGKJ fordert, dass noch entsprechende Nachbesserungen im Sinne der Versorgung unserer Jüngsten vorgenommen werden.

Hier finden Sie die Stellungnahme der DGKJ und weiterer pädiatrischer Fachgesellschaften zum ALBVVG.

Bild: DGKJ
PD Dr. Rodeck bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss
Zurück