Beiträge und Konditionen
Die DGKJ hat ordentliche, korporative, korrespondierende, außerordentliche oder fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder. Die Einzelheiten dieser Mitgliedschaften sind der Satzung zu entnehmen.
Vorteile für Mitglieder:
Die Mitgliedschaft beinhaltet den Bezug der "Monatsschrift Kinderheilkunde", Vorzugspreise bei Veranstaltungen der DGKJ sowie den exklusiven Zugang zu Fortbildungsangeboten online. Außerdem nehmen DGKJ-Mitglieder teil an der Diskussion in der pädiatrischen Fachgesellschaft und helfen damit, neue Behandlungsmethoden auf den Weg zu bringen und medizinische Innovationen in den Klinik- und Praxisalltag zu integrieren. Dies kommt vor allem den Patienten zugute.
Ordentliche Mitgliedschaft
Voraussetzung für die ordentliche Mitgliedschaft in der DGKJ ist die Approbation (§ 3,2 der Satzung), d.h. alle Kinder- und Jugendärzte können Mitglied in der DGKJ sein. Zur Aufnahme genügt ein Antrag. Die Beiträge für ordentliche Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Außerordentliche Mitgliedschaft
Die DGKJ bietet auch Studierenden der Humanmedizin oder nicht ärztlich Tätigen in Pflege- und Gesundheitsberufen die Möglichkeit zur Mitgliedschaft (gem. §3,5 der Satzung). Interessierte wenden sich bitte mit diesem Antrag an die Mitgliederverwaltung der Geschäftsstelle.
Beiträge
Chefärzt/-innen, Oberärzt/-innen, Selbständige | 170,-€ |
Angestellte und Beamte, in nicht leitender Funktion; Pensionär/-innen, Rentner/-innen | 125,-€ |
Ärzt/-innen in Weiterbildung im 1. Kalenderjahr der Mitgliedschaft, Mitglieder in Elternzeit, Arbeit suchende Mitglieder, Studierende der Humanmedizin, nicht ärztlich Tätige in Pflege- und Gesundheitsberufen | 80,-€ |
Mitglieder ohne Bezug der Monatsschrift (z.B. Pensionär/-innen, Rentner/-innen) | 30,-€ |
Studierende der Humanmedizin ohne Bezug der Monatsschrift | 0,-€ |
Korporative Mitglieder (Konventgesellschaften) | 200,-€ |