Preise & Stipendien



Preise & Stipendien

Unsere Auflistung aktueller Ausschreibungen von Preisen und Stipendien können Sie gern um Ihre Preismeldung ergänzen. Informieren Sie uns über Ihre Ausschreibung per E-Mail an info(at)dgkj.de.


Helmut-Werner-Preis 2025

Der Verein Kinderhilfe Organtransplantation – Sportler für Organspende e.V. (KiO) zeichnet mit dem Helmut-Werner-Preis herausragendes persönliches Engagement für organkranke Kinder und Jugendliche aus. Der seit 2005 jährlich vergebene Preis ist dotiert mit einem Preisgeld von 5.000 Euro

Die Bekanntmachung im Detail finden Sie hier: Helmut-Werner-Preis | KiO - Kinderhilfe Organtransplantation

Vorgeschlagen werden können alle, die sich in Deutschland im Bereich der Organtransplantation bei Kindern und Jugendlichen hervorgetan haben. Angesprochen sind Mediziner/-innen, Pflegefachkräfte, Psychologen/-innen, Sozialpädagogen/-innen oder andere Engagierte gleichermaßen.
Bewerbungen sind bis 30. Juni 2025 zu richten an:

KiO e.V., Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt am Main, kio@kiohilfe.de. Komplette Ausschreibung unter kiohilfe.de


Forschungsförderung Mukoviszidose e.V.

Bis zur Frist am 15. Juli 2025 nimmt der Mukoviszidose e.V.  Projektanträge für Forschungsprojekte (inkl. Kleinprojekte) und Nachwuchsförderung entgegen. Die Ausschreibung ist themenoffen, die CF-Relevanz der Fragestellung muss in den Anträgen anhand eigener oder publizierter Daten nachvollziehbar dargestellt und der Nutzen der erwarteten Forschungsergebnisse für die CF-Versorgung skizziert werden. Gefördert werden:

Projektförderung: Unterstützung von CF-relevanten Forschungsprojekten, die eine routinemäßige klinische Anwendung beim Patienten und/oder die Schaffung von krankheitsbezogenem Wissen erwarten lassen. Die Ausschreibung erfolgt einmal jährlich und ist themenoffen. Im Rahmen der Projektförderung gibt es auch die Möglichkeit, die Förderung von „Kleinprojekten“ (max. 20.000 €) zu beantragen. Dieses Modul ist für schnell zu überprüfende Konzepte gedacht, wobei Vorarbeiten die Idee begründen müssen. Anträge zur Durchführung von Kleinprojekten können zweimal im Jahr eingereicht werden.

Nachwuchsförderung: Personalmittel für junge und engagierte Forscher/-innen während ihrer Qualifikationsphase für bis zu drei Jahre. Die Bewerber/-innen müssen neben der Präsentation eines wissenschaftlich überzeugenden CF-relevanten Projekts auch demonstrieren, dass sie zukünftig in der Lage sein werden, eine Nachwuchsarbeitsgruppe aufzubauen und zu leiten.

Weitere Informationen: https://www.muko.info/was-wir-tun/forschungsfoerderung/foerdermoeglichkeiten


Förderung der medizinischen Entwicklungszusammenarbeit durch Else Kröner-Fresenius-Stiftung (EKFS)

  • Die EKFS stellt angesichts des großen Elends und der Probleme der Menschen im Kriegsgebiet der Ukraine, aber auch der nach Deutschland geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer Gelder für Ukraine-Nothilfe-Projekte zur Verfügung. Die EKFS sieht vor, Gelder auf Antrag zu vergeben, wobei ein vereinfachtes Antragsverfahren angewendet wird. Die für medizinische Hilfe vorgesehenen Mittel stehen deutschen gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung, die selbst Kontakte und Strukturen in der Ukraine oder in der Flüchtlingshilfe in Deutschland haben. Bitte nehmen Sie vor einer Antragstellung Kontakt mit Dr. Judith von Heusinger auf (j.heusinger(at)ekfs.de und +49 (6172) 8975-17).
  • Außerdem besteht ganzjährig die Möglichkeit einer Antragstellung für Projekte der medizinischen Entwicklungszusammenarbeit in OECD DAC gelisteten Entwicklungsländern (ausgenommen politisch sehr fragile Länderkontexte). Anträge werden zu allen medizinischen Schwerpunkten entgegengenommen. Sie sind eingeladen, sich über unser zweistufiges Verfahren (1. Projektskizze; 2. Vollantrag) um eine Finanzierung von bis zu drei Jahren Laufzeit und einer Mindestfördersumme ab 50.000 Euro zu bewerben. Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie auf unserer Website und die Bewerbungs-Vorlagen dort im Download-Bereich: Reguläre Förderlinie | Else Kröner-Fresenius-Stiftung (ekfs.de)

Reisestipendien der Mitteldeutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin

Die Mitteldeutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie schreibt fortlaufend bis zu drei Reisestipendien pro Kalenderjahr in Höhe von jeweils bis zu 1.500,00 € aus. Die Stipendien sollen die Weiterbildung von Assistenten und Fachärzten in den Gebieten und ihren Schwerpunkten sowie fakultativen Weiterbildungen der Kinder- und Jugendmedizin und der Kinderchirurgie in den Ländern der Gesellschaft fördern und werden als Beihilfe zu einer Fortbildungsreise gewährt. Gefördert wird die Teilnahme an Kursen, Seminaren oder Tagungen. Die Veranstaltung soll intensiv Inhalte der Weiterbildungskataloge für Kinder- und Jugendmedizin bzw. Kinderchirurgie und deren Subspezialitäten vermitteln. Hospitationen werden nicht gefördert. Der Stipendiat muss Mitglied der MGKJ sein.
Die Stipendien werden auf Antrag gewährt. Anträge können jederzeit gestellt werden. Die Antragsmodalitäten sind auf der Homepage der Gesellschaft www.mgkj.de zu finden.


Innovationspreis für Prävention und Therapie der Adipositas im Kindes- und Jugendalter

Die Deutsche Adipositas-Gesellschaft (DAG) e.V. und die Arbeitsgemeinschaft Adipositas im Kindes- und Jugendalter (AGA) verleihen 2025 einen mit 1000,- € dotierten Förderpreis für innovative und nachhaltige Projekte im Bereich der Prävention und Therapie der Adipositas im Kindes- und Jugendalter. Ausgezeichnet werden Projekte, die sowohl einen verhaltens- als auch einen verhältnispräventiven Ansatz oder innovative Therapiekonzepte verfolgen. Der Innovationspreis wird 2025 an Mitglieder der AGA verliehen.
Insbesondere sollen Projekte berücksichtigt werden, die
- Innovativ und kreativ sind
- Besondere Problemfelder der Versorgung adressieren bzw. die bestehende Versorgungslandschaft ergänzen
- Ein nachhaltiges (Weiter-)Entwicklungspotenzial besitzen und sich idealerweise auch an anderen Standorten implementieren lassen
- einen partizipativen Ansatz haben.

Bewerbungsfrist ist 15. Juli 2025. Die gesamte Ausschreibung finden Sie hier


Nachsorgepreis 2025

Die "Deutsche Kinderkrebsnachsorge – Stiftung für das chronisch kranke Kind" vergibt 2025 zum 24. Mal den mit 10.000 Euro dotierten Nachsorgepreis. Mit dieser Auszeichnung werden sowohl wissenschaftliche als auch praktische zukunftsweisende Arbeiten, Projekte und Initiativen der stationären und ambulanten Familienorientierten Betreuung und Nachsorge gefördert.
An der Ausschreibung können Einzelpersonen, Arbeitsgruppen, Initiativen sowie Verbände aus dem deutschen Sprachraum teilnehmen.
Die Bewerbungsunterlagen sind in 8-facher Ausführung einzureichen. Die Vergabebestimmungen können bei der Deutschen Kinderkrebsnachsorge angefordert oder unter www.kinderkrebsnachsorge.de nachgelesen werden.
Die Verleihung des Nachsorgepreises erfolgt Ende des Jahres 2025.

Bewerbungfrist ist der 31. Juli 2025.
 


Eva Luise Köhler Forschungspreis für Seltene Erkrankungen

Um die medizinische Versorgung dieser „Waisen der Medizin“ zu verbessern, schreibt die Eva Luise und Horst Köhler Stiftung für Menschen mit Seltenen Erkrankungen seit 2008 jährlich den Eva Luise Köhler Forschungspreis für Seltene Erkrankungen aus. Dieser wird in Kooperation mit der Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. vergeben.

Der Preis ist mit 50.000 Euro dotiert und würdigt innovative, wissenschaftlich herausragende Projekte sowohl aus der Grundlagenforschung als auch der translationalen Forschung zu Seltenen Erkrankungen. Er richtet sich an Forschende aller Karrierestufen. Besonders preiswürdig sind nachhaltige, krankheitsübergreifende und forschungsvernetzende Projekte von hoher Patientenrelevanz. Nicht gefördert wird Forschung im Bereich der Onkologie, reine Registerprojekte, Biobanken und Patienten-Apps. Zulässig sind ausschließlich Anträge, die aus universitären oder außeruniversitären Instituten oder Kliniken mit einer gemeinnützigen Ausrichtung heraus gestellt werden. Anträge können mehrfach, auch in zwei aufeinander folgenden Jahren, eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist am 7. September 2025 um 24:00 Uhr.

Zu den gesamten Ausschreibungsunterlagen 


Promotionspreis Versorgungsforschung

Das Kuratorium der Stiftung „Hufeland-Preis“ lobt hiermit einen Preis für Dissertationen auf dem Gebiet der Versorgungsforschung aus. Bis zu zwei Doktorarbeiten werden mit einem Betrag in Höhe von jeweils 5.000 Euro unterstützt.
Zur Teilnahme berechtigt sind Doktorandinnen und Doktoranden, die den „Dr. med.“ bzw. den „Dr. med. dent.“ anstreben oder bereits erworben haben und die sich in ihrer Arbeit mit der Versorgungsforschung befassen. Bei Promovierten darf der Abschluss des Promotionsverfahrens zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Mit der Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- die erstellte Promotion
- die schriftliche Beurteilung durch die Doktormutter/den Doktorvater
- die Vita der Bewerberin bzw. des Bewerbers.

Bewerbungsfrist ist der 31. Oktober 2025, die gesamte Ausschreibung finden Sie hier.


Hufeland-Preis 2025

Der „Hufeland-Preis“ wird für Arbeiten auf dem Gebiet der Präventivmedizin und der Versorgungsforschung vegeben und ist mit 20.000 Euro dotiert. Er kann auch zwei Arbeiten, die als gleichwertig anerkannt worden sind, je zur Hälfte zugesprochen werden. Eine Arbeit einreichen können Ärzte und Zahnärzte, die im Besitz einer deutschen Approbation sind. Das Thema der Arbeit muss sich mit der Prävention und/oder der Versorgungsforschung befassen. 

  • Die eingereichten Arbeiten können sich nicht nur mit Handlungsfeldern wie Ernährung, Bewegung und Stressbewältigung, Impfen und Sucht befassen, sondern auch mit Forschungen zu Krankenhaushygiene, Berufskrankheiten, Screening-Programmen und zur Patientenversorgung unter Alltagsbedingungen. Gerade für die Versorgungsforschung spielen aktuelle Themen eine wichtige Rolle – dazu zählen etwa eine alternde Gesellschaft und die damit einhergehenden physischen und psychischen Erkrankungen.
  • Renommierte Professorinnen und Professoren unterschiedlicher Fachrichtungen bilden das Preisrichtergremium. Sie schlagen dem Stiftungskuratorium eine Preisträgerin bzw. einen Preisträger vor. Das Kuratorium, in dem die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer und die Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung vertreten sind, trifft dann die endgültige Entscheidung Ihre Bewerbung muss bis zum 31.Oktober 2025 eingegangen sein, alle Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier.