Aktuelle Ausschreibungen
Unsere Auflistung aktueller Ausschreibungen von Preisen und Stipendien können Sie gern um Ihre Preismeldung ergänzen. Informieren Sie uns über Ihre Ausschreibung per E-Mail an info(at)dgkj.de.
Förderung der medizinischen Entwicklungszusammenarbeit durch Else Kröner-Fresenius-Stiftung (EKFS)
- Die EKFS stellt angesichts des großen Elends und der Probleme der Menschen im Kriegsgebiet der Ukraine, aber auch der nach Deutschland geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer Gelder für Ukraine-Nothilfe-Projekte zur Verfügung. Die EKFS sieht vor, Gelder auf Antrag zu vergeben, wobei ein vereinfachtes Antragsverfahren angewendet wird. Die für medizinische Hilfe vorgesehenen Mittel stehen deutschen gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung, die selbst Kontakte und Strukturen in der Ukraine oder in der Flüchtlingshilfe in Deutschland haben. Bitte nehmen Sie vor einer Antragstellung Kontakt mit Dr. Judith von Heusinger auf (j.heusinger(at)ekfs.de und +49 (6172) 8975-17).
- Außerdem besteht ganzjährig die Möglichkeit einer Antragstellung für Projekte der medizinischen Entwicklungszusammenarbeit in OECD DAC gelisteten Entwicklungsländern (ausgenommen politisch sehr fragile Länderkontexte). Anträge werden zu allen medizinischen Schwerpunkten entgegengenommen. Sie sind eingeladen, sich über unser zweistufiges Verfahren (1. Projektskizze; 2. Vollantrag) um eine Finanzierung von bis zu drei Jahren Laufzeit und einer Mindestfördersumme ab 50.000 Euro zu bewerben. Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie auf unserer Website und die Bewerbungs-Vorlagen dort im Download-Bereich: Reguläre Förderlinie | Else Kröner-Fresenius-Stiftung (ekfs.de)
Registerstudien zu seltenen angeborenen Erkrankungen im Kindesalter
Die Sanitätsrat Dr. Emil Alexander Huebner und Gemahlin-Stiftung schreibt projektbezogene Forschungsgelder in Höhe von insgesamt bis zu 120.000 € (40.000 € pro Jahr) für eine Dauer von maximal 3 Jahren aus.
Die Gelder sollen dazu dienen, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu seltenen angeborenen Erkrankungen im Kindesalter mit Hilfe von Registerdaten zu generieren. Denkbar sind z.B. die Identifikation neuer Risiko- oder Prognosefaktoren, Hinweise zur Wirksamkeit von Therapien, aber auch gesundheitswissenschaftliche Grunddaten zur Verbreitung der Erkrankung oder zur Versorgung der Erkrankten. Gefördert werden können sowohl spezielle Auswertungen in existierenden Registern als auch der Aufbau neuer Register.
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler(innen) aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen der Pädiatrie, der Neonatologie oder angrenzenden Disziplinen in Deutschland. Privatpersonen können keinen Antrag stellen. Gleiches gilt für privatnützige oder nicht für Wissenschaft und Forschung steuerlich freigestellte Institute. Die Einrichtung sollte über eine besondere Expertise zu seltenen pädiatrischen Erkrankungen verfügen. Das Projekt muss nicht zwingend an eine pädiatrische Klinik angebunden sein, entscheidend ist die Integration in ein aktives Forschungsumfeld.
Beantragt werden können Personal-, Sach- und Reisekosten. Pauschale Overheads werden nicht übernommen. Entscheidungskriterien sind primär die Originalität und Relevanz der Fragestellung als auch die Einschätzung, ob die gesetzten Ziele in der beantragten Zeit erreicht werden können.
Als Antragsunterlagen sind einzureichen:
- Ein maximal fünfseitiger Antrag (Beschreibung des auszuwertenden oder aufzubauenden Registers, Zusammenfassung des Stands der Forschung; eindeutig formulierte Fragestellung bzw. Zielsetzung; Beschreibung der zu verwendenden Methodik; Arbeits- und Zeitplan; grober Finanzplan mit Aufschlüsselung der beantragten Gelder nach Zeit und Kostenart)
- Kurze, jeweils maximal einseitige projektrelevante Publikationslisten der Antragsteller(innen)
- Kurze, jeweils maximal einseitige wissenschaftliche Lebensläufe aller Antragsteller(innen)
Die erforderlichen Unterlagen sind bis zum 20. Dezember 2024 ausschließlich über dieses Online-Portal einzureichen.
Anträge können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn diese vollständig vorliegen. Über die Vergabe der Forschungsgelder entscheidet das Kuratorium der Stiftung. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung des Kuratoriums ist ausgeschlossen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an:
Sanitätsrat Dr. Emil Alexander Huebner und Gemahlin-Stiftung
Frau Hannah Hexamer
hannah.hexamer@stifterverband.de
T 0201 8401-172.
Förderausschreibung des Mukoviszidose e. V. zur Durchführung von Kleinprojekten
Ziel der Forschungsförderung des Mukoviszidose e. V. ist es, therapierelevante Entwicklungen, die zu einer Verbesserung der Lebensqualität und/oder –erwartung von Menschen mit Mukoviszidose führen können, zu beschleunigen. Aus diesem Grund unterstützt der Mukoviszidose e. V. CF-relevante Forschungsprojekte und klinische Studien, die einen Patientennutzen erwarten lassen. Insgesamt stellt der Mukoviszidose e. V. dafür jährlich 250.000 € zur Verfügung. Dabei können Anträge zur Durchführung von Kleinprojekten einmal im Jahr eingereicht werden. Der Mukoviszidose e. V. lädt daher dazu ein, Anträge zur Durchführung von Kleinprojekten einzureichen.
Einreichungsfrist ist der 31. Januar 2025.
Grundsätzlich unterstützt die Forschungsförderung des Mukoviszidose e. V. Projekte, die eine klinische Anwendung bei CF-Patienten und/oder die Schaffung von neuem, krankheitsbezogenen Wissen erwarten lassen. Die Ausschreibungen sind themenoffen und die Förderung soll Arbeitsgruppen in Deutschland unterstützen, CF-relevante Fragestellungen zu bearbeiten. Für Kleinprojekte können max. jeweils 20.000 € beantragt werden. Dieses Fördermodul ist für kleinere Fragestellungen und schnell zu überprüfende Konzepte gedacht, wobei Vorarbeiten die Idee begründen müssen. Das Antragsverfahren hierfür ist einstufig und eine Förderentscheidung wird innerhalb von 6 Monaten getroffen.
In allen Projektanträgen muss die CF-Relevanz (Patientennutzen) dargestellt und die langfristige Planung und Ergebnisverwertung skizziert werden. Die Förderung von Grundlagenforschung ohne eine CF-relevante klinische Anwendungsperspektive ist nicht möglich. Antragsberechtigt sind Forscher und Kliniker aus Arbeitsgruppen, die in Deutschland ansässig sind. Sinnvolle Kooperationen werden begrüßt und Co-Funding Konstrukte mit anderen Förderprogrammen sind möglich. Bei internationalen Kooperationen wird erwartet, dass der im Ausland ansässige Kooperationspartner eigene Finanzmittel zur Durchführung seiner Arbeiten einbringt. Bei allen Kooperationsprojekten muss der synergistische Nutzen einer Kooperation für die Bearbeitung des Projekts aus dem Antrag klar hervorgehen.
Weitere Informationen sind dem „Merkblatt Forschungsförderung“ zu entnehmen und müssen bitte beachtet werden. Das Merkblatt, sowie Antragsformulare und weitere Informationen zur Forschungsförderung des Mukoviszidose e. V. finden Sie unter: https://www.muko.info/angebote/forschungsfoerderung/foerdermoeglichkeiten/
Dr. Holger Müller Preis 2024
Die Dr. Holger Müller Stiftung lobt in Zusammenarbeit mit dem Institut für Humangenetik und Essener Zentrum für Seltene Erkrankungen des Universitätsklinikums Essen einmal jährlich den Dr. Holger Müller Preis in Höhe von 5.000 Euro aus. Ausgezeichnet wird damit eine herausragende wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der seltenen Erkrankungen. Als selten gilt eine Erkrankung, wenn nicht mehr als 5 von 10.000 Menschen betroffen sind.
Für den Dr. Holger Müller Preis 2024 können wissenschaftliche Manuskripte eingereicht werden, die zwischen 1. Februar 2024 und 31. Januar 2025 veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurden. Es werden grundlagenwissenschaftliche und klinische Arbeiten berücksichtigt. Bewerben können sich Einzelpersonen oder Gruppen, die an einer Forschungseinrichtung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz tätig sind. Nachwuchsforschende werden ausdrücklich zur Bewerbung ermuntert. Die Promotion der Bewerbenden darf nicht länger als zehn Jahre zurückliegen. Hier gilt der 31.1.2025 als Stichtag; diese Frist kann durch evtl. in Anspruch genommene Elternzeit entsprechend verlängert werden.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum 31. Januar 2025 einzureichen. Die komplette Ausschreibung finden Sie hier.
Ingrid zu Solms-Preis für Medizin
Der Preis ist ausgeschrieben von der Ingrid zu Solms-Stiftung, Frankfurt am Main, für richtungweisende wissenschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Grundlagenforschung in der Medizin, für die Medizin oder für die Psychotherapie, die zur Habilitation genutzt wurde oder dazu gleichrangig ist. Der Preis ist verbunden mit einer Dotation von 10.000 Euro. Antragsberechtigt sind Frauen, die diese Forschung ausgehend von einer Forschungseinrichtung im deutschsprachigen, europäischen Raum durchgeführt haben, wobei die Nationalität keine Rolle spielt. Die Einreichende sollte das 40. Lebensjahr am letzten Tag der Antragsfrist noch nicht vollendet haben, wobei sich bei Mutterschaft die Frist einmalig um zwei Jahre verlängert.
Anträge sind bis zum 1. März 2025 bei der Ingrid zu Solms-Stiftung einzureichen. Die gesamte Ausschreibung finden Sie hier.