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Bedarfsgerechtes DRG-System

17.12.2021

Bundesrat beschließt Antrag zur Weiterentwicklung des DRG-Systems

Die DGKJ begrüßt den heutigen Bundesratsbeschluss zum Antrag des Landes Niedersachsen „Für eine zukunftsfähige Krankenhauslandschaft - Weiterentwicklung des DRG-Systems“.

Der Antrag beinhaltet u. a. die Aufforderung an die Bundesregierung, Maßnahmen gegen die bislang im DRG-System unzureichend dargestellten Leistungen der Pädiatrie zu ergreifen, um zu verhindern, dass diese Leistungsangebote aus wirtschaftlichen Gründen abnehmen und dadurch eine gut erreichbare Versorgung gefährdet ist.

Das Land Niedersachsen hatte den entsprechenden Antrag im November in den Bundesrat eingebracht. Der zuständige Ausschuss für Gesundheit nimmt hierzu in seiner Empfehlung  Bezug auf die auf Bundesebene im Koalitionsvertrag angekündigte kurzfristig einzusetzende Regierungskommission, die Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vorlegen soll. Der Bundesrat bittet explizit darum, die Länder bei der Erarbeitung der Empfehlungen einzubeziehen.

Schon lange setzt sich die DGKJ gemeinsam mit anderen kinder- und jugendmedizinischen Fachgesellschaften und Verbänden für die Überarbeitung des Finanzierungssystems der stationären Pädiatrie ein. Die Finanzierung allein durch das Fallzahl-abhängige DRG-System kann neben anderen Gründen v.a. aufgrund der erhöhten Fix- und Vorhaltekosten die Leistungen der Pädiatrie bisher nicht angemessen auffangen. Dies führt - trotz langjähriger Bemühungen, das DRG-System anzupassen - insbesondere im Bereich der komplex und chronisch kranken Kinder nachgewiesenermaßen zur Unterfinanzierung. Die flächendeckende stationäre Versorgung von Kindern und Jugendlichen auf hohem Niveau in akzeptabler Nähe zum Wohnort kann langfristig nur durch entsprechende Anpassungen in der Finanzierung durch Bund und Länder gesichert werden.

Das seit einigen Jahren offensichtliche Finanzierungsproblem wird durch den Mangel an Pflegekräften, v.a. in der Kinderkrankenpflege, zusätzlich verschärft. Ein Beispiel für den überbordenden Bürokratismus ist die Pflegepersonaluntergrenzenverordnung, die aktuell in der Pädiatrie eine zusätzliche Aufgliederung definiert, die in den Krankenhäusern neben der bereits existierenden einerseits kaum umgesetzt werden kann und zusätzliche Dokumentationspflichten und Pflegepersonaleinsatzplanung zur Folge hat.

Im September 2020 hatten die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Sachsen-Anhalt bereits einen Antrag zur Thematik der Finanzierung von Kinderkliniken und -abteilungen in den Bundesrat eingebracht. Dieser wurde im Juni 2021 nach längerem Stillstand wieder aufgenommen und mit einer Aufforderung an die Bundesregierung beschlossen, bis Ende des Jahres 2021 ein entsprechendes Modell vorzulegen. Dies ist jedoch bisher nicht umgesetzt worden.

Die DGKJ steht sehr gern als vertrauensvoller Gesprächspartner mit Expertise bereit, um die bedarfsgerechte Weiterentwicklung des DRG-Systems fachlich zu begleiten.

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