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Bundesverfassungsgericht bestätigt Masern-Impfpflicht

18.08.2022

Verfassungsbeschwerden wurden abgelehnt.

Schul- und Kitakinder sowie Personal in Schulen, Kitas und in Pflege und Gesundheitswesen müssen (wenn nach 1970 geboren) die vollständige Masern-Impfung nachweisen.  

Masernerkrankungen sind extrem ansteckend und potenziell tödlich. Bei der akuten Erkrankung kann es u. a. zu einer akuten Gehirnentzündung mit vielen Folgeschäden kommen, zudem auch zur gefürchteten SSPE (subakute sklerosierende Panenzephalitis). Die SSPE ist eine teilweise erst nach Jahren auftretende Gehirnentzündung, bei der es keine Behandlung gibt. Alle betroffenen Patienten sterben daran.

Mit einer Häufigkeit von bis zu einem auf 3.300 Kinder im Alter unter 5 Jahren nach der Maserninfektion ist SSPE in Deutschland nicht selten. Besonders gefährdet sind Kinder im ersten Lebensjahr, die noch zu jung für eine Masern-Mumps-Röteln-(MMR)-Impfung sind.

Mit dem Masernschutzgesetz vom 1. März 2020 konnte ein bedeutender Schritt in Sachen Prävention erwirkt werden, den die DGKJ ausdrücklich unterstützt. Daher begrüßt die DGKJ ausdrücklich auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Ihr/e Kinder- und Jugendarzt/-ärztin berät bei allen Fragen zum Impfschutz für Ihr Kind.

Infos zur Masernimpfung

(BzgA): https://www.impfen-info.de/impfempfehlungen/fuer-kinder-0-12-jahre/masern/

RKI Impfseite "Masern ": https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/MMR_Masern/Masern.html

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