Das Bundeskabinett hat einen Entwurf eines „Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) beschlossen. Damit geht das Cannabisgesetz zur weiteren Beratung ins parlamentarische Verfahren.
Bereits im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses hat die DGKJ wiederholt auf die Gefahren der geplanten Cannabislegalisierung für Kinder und Jugendliche hingewiesen.
Das Beispiel des Alkoholkonsums zeigt: Kliniken für Kinder- und Jugendmedizin haben große Erfahrung in der Behandlung von Alkoholintoxikationen. Es ist erfahrungsgemäß für Jugendliche kein Problem, an die legalisierte Droge Alkohol heranzukommen. Das ist nach der Legalisierung des Cannabiskonsums für diese suchterzeugende Substanz auch nicht anders zu erwarten. Das Angebot für diese Altersgruppe wird durch die Freigabe ab 18 Jahren nicht limitiert, sondern im Gegenteil eher erweitert. Entweder werden ältere Bekannte oder der nach wie vor existierende Schwarzmarkt für den Erwerb von Cannabis genutzt. Verhaltenspräventive Ansätze wie vermehrte Aufklärung zur Schadensbegrenzung sind wenig effektiv. Die Gefahren des Cannabiskonsums in jugendlichem Alter sind eindeutig. Die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Auftrag gegebene CaPRiS-Studie (Cannabis: Potential und Risiken) zeigt, dass das Abhängigkeitspotenzial für Jugendliche besonders hoch ist. Regelmäßiger Cannabiskonsum bei Jugendlichen führt zu strukturellen und funktionellen Veränderungen im Gehirn mit Einschränkungen von Aufmerksamkeit, Denkleistung, Intelligenz und sozialer Kompetenz.Nicht unproblematisch ist auch die Umsetzung einer objektiven Beratung in den geplanten Fachgeschäften, die ein ökonomisches Interesse am Cannabis-Umsatz haben.
Die Stellungnahme der DGKJ und weiterer kinder- und jugendmedizinischer Fachgesellschaften und Verbände zum Referentenentwurf zum Cannabisgesetz finden Sie hier.