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Entlastungen bei Pflege und Finanzierung für Kinderkliniken

02.12.2022

Bundestag beschließt Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Unabhängig von der aktuell extremen Überlastung der Kinderkliniken hat der Deutsche Bundestag heute die Beratungen zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPFlEG) nach der 2./3. Lesung abgeschlossen. Das KHPflEG sieht die Erprobung und Einführung eines Instruments zur Bemessung des Pflegepersonalbedarfs durch die sog. Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) in 3 Stufen vor. Dies beinhaltet auch die Kinder-PPR für bettenführende somatische und intensivmedizinische pädiatrische Stationen.

Die DGKJ hatte sich am Gesetzgebungsverfahren bereits im Vorfeld durch schriftliche Stellungnahmen und als Sachverständige bei der entsprechenden öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Bundestages eingebracht.

„Wir begrüßen sehr, dass die Kinder-PPR und intensivmedizinische Stationen im Gesetzentwurf durch Änderungsanträge berücksichtigt werden. Allerdings ist dies langfristig nur sinnvoll, wenn auch das benötigte Pflegepersonal für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege aufgebaut und ausgebildet wird.“, so DGKJ-Generalsekretär PD Dr. Burkhard Rodeck. 

Die im Gesetzentwurf ebenfalls beinhaltete Garantie eines angehobenen Erlösvolumens für Krankenhäuser zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen und die zusätzlichen Mittel für die besonderen Einrichtungen in der Pädiatrie unterstützt die DGKJ grundsätzlich. Dies soll mit einem Bundeszuschuss von 270 Mio. Euro den wirtschaftlichen Druck bei der Versorgung von Kindern und Jugendlichen in den Jahren 2023 und 2024 mindern. „Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbauch ist der erste, der dieses Thema überhaupt aufgegriffen hat. Dafür sind wir dankbar“, so Rodeck. Allerdings hatte die DGKJ mehrfach angemerkt, dass hier eine explizite Bindung der Finanzierungsmittel an die Pädiatrie notwendig ist, um die Mittel gezielt den Kliniken und Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin und Kinderchirurgie zukommen zu lassen. Die Begründung ist, dass genau diese Strukturen durch die fehlende Erstattung der Vorhaltekosten zusätzlich unterstützt werden müssen. Dies wurde im Gesetzentwurf jedoch nicht umgesetzt.

 

 

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