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Ernsthafte Verbesserung der Kinder-Pflege?

09.11.2022

DGKJ bei Bundestags-Anhörung zur Entlastung der Pflege

Die Pflege im Krankenhaus ist chronisch überlastet - dies hat auch die Politik erkannt. Das geplante Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) soll die Bedingungen für Pflegekräfte im Krankenhaus, insbesondere auch in Kinderkliniken und -abteilingen verbessern. Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages nahm der DGKJ-Generalsekretär Dr. Burkhard Rodeck als Sachverständiger an einer öffentlichen Anhörung zum vorgelegten Regierungsentwurf zu KHPflEG teil. Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist die Einführung der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 zur adäquaten Erfassung und Bemessung des Pflegepersonalbedarfs, um so die Pflegekräfte zu entlasten. Gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften und Verbänden hatte die DGKJ bereits im Vorfeld die pädiatrischen Aspekte zum Gesetzentwurf eingebracht. Unter anderem muss die Ernsthaftigkeit des Gesetzes in Bezug auf die Einführung der PPR 2.0 und Kinder-PPR 2.0 in Frage gestellt werden. Die Einführung der Kinder-PPR 2.0 ist nur sinnvoll, wenn sie bundeseinheitlich angewendet wird, es also keine Befreiungsmöglichkeit per Gesetz gibt, und sie einschließlich der Kinder-Intensivmedizin umgesetzt werde. Dies ist im vorliegenden Gesetzentwurf noch nicht entsprechend verankert.

Zudem sollen mit dem Gesetz eine bessere finanzielle Ausstattung umgesetzt werden. Dafür sollen u. a. die Erlösvolumen für pädiatrische Fälle in den Jahren 2023 und 2024 um jeweils 270 Millionen Euro angehoben werden. Dr. Rodeck kritisierte in der Anhörung, dass die Pädiatrie bei diesem Modell im bisherigen System der diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) verbleibe, welches sich nur an den Fallzahlen in der Pädiatrie orientiert. Die hohen Vorhaltekosten in der Pädiatrie können damit nicht finanzieren werden.

Ein weiterer von Dr. Rodeck eingebrachter Kritikpunkt ist, dass die Gelder nicht explizit den Kinderkliniken zur Verfügung gestellt werden sollen, sondern allen Abteilungen, die Kinder versorgen. Die überproportional hohen Kosten, die in den Kinderkliniken anfallen, werden dabei jedoch nicht adäquat berücksichtigt.

Das Gesetz wird nun überabeitet und danach in einer der kommenden Sitzungswochen in 2./3. Lesung im Gesundheitsausschuss und im Plenum des Deutschen Bundestages beraten.

 

- Stellungnahme zum Regierungsentwurf zum KHPflEG

- ergänzende Stellungnahme zu den Änderungsanträgen

 

 

Juliane Schmidt, DGKJ-Geschäftsstelle

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