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G-BA-Richtlinie zu Qualitätssicherung Früh- und Reifgeborene

25.10.2022

Übergangsregelungen für Perinatalzentren um ein Jahr verlängert

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für Perinatalzentren zwei Regelungen, die ursprünglich Ende 2022 auslaufen sollten, um ein weiteres Jahr verlängert.

Bis Ende 2023 haben Perinatalzentren die Möglichkeit, für die Erfüllung der Personalanforderungen entsprechende Zielvereinbarungen zu treffen. Die Rückläufe aus dem Klärenden Dialog des Jahres 2022, der in Vorbereitung der Zielvereinbarungen durchgeführt wird, sollen so noch vollständig in die weiteren Beratungen zur bevorstehenden Richtlinienänderung einfließen können.

Auch die Übergangsregelung für Perinatalzentren, ihre Daten zur Strukturabfrage mittels Checklisten zu übermitteln, gilt nun bis zum 31. Dezember 2023.

Den vollständigen Beschluss des G-BA vom 20. Oktober 2022 finden Sie hier.

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