Die aktuell vorgelegte Stellungnahme des ExpertInnenrats der Bundesregierung stellt eine „prioritäre Berücksichtigung des Kindeswohls“ in den Vordergrund – und lenkt damit das Augenmerk neben der primären auf die sekundäre Krankheitslast der Pandemie für die Kinder. Dies wird der Realität der Kinder gerecht, konstatiert die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland (DGKJ) und begrüßt die Stellungnahme des ExpertInnenenrats ausdrücklich.
Angesichts der noch immer sehr hohen Infektionszahlen einerseits und des für Kinder ganz überwiegend milden Verlaufs einer COVID-19-Erkrankung ist es jetzt Zeit für eine Umorientierung, so die Fachgesellschaft: Risikogruppen müssen gezielt geschützt werden, und Kindern und Jugendlichen müssen endlich sicherere Perspektiven eröffnet werden.
DGKJ-Generalsekretär Priv.-Doz. Dr. Burkhard Rodeck betont, wie wichtig das sorgfältige Austarieren geeigneter Maßnahmen ist: „So, wie wir uns um die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur sorgen, braucht auch die junge Generation unsere Fürsorge: Wir alle sind verantwortlich dafür, Kinder und Jugendliche einerseits zu schützen, andererseits ihnen aber auch den Zugang zu dem offen zu halten, was Leben und Gesellschaft ausmacht. Und auch das ist Schutz.“
Nahezu jede Familie muss in ihrem Alltag regelmäßige Testungen, kurzfristige Isolations- und Quarantänemaßnahmen und die damit verbundene Unsicherheit und Unplanbarkeit von Aktivitäten bewältigen. Die lang andauernde Ausnahmesituation wird von vielen Kindern als belastend und angstbesetzt beschrieben, mit teils relevanten Folgeproblemen im seelischen und sozialen Bereich. Zwar gelten Kinder nicht als vulnerable Gruppe, wenn es um die Schwere von COVID-19-Erkrankungen geht, in der Folge der gewählten Pandemiemaßnahmen aber sind gerade sie sehr verletzlich. Hier gilt es nun, schützend aktiv zu werden.
Daher ist insbesondere die Forderung des Expert/-innengremiums, die Schulen mit dem bestmöglichen Infektionsschutz zu versehen und ihre Schließung allenfalls als ultima ratio in Betracht zu ziehen, „wenn alle anderen gesamtgesellschaftlichen Maßnahmen der Kontaktbeschränkungen nicht erfolgreich waren“, ein wichtiges Statement.
Auch die Zielsetzungen, einheitliche Regeln mit dem Ziel der maximal möglichen Teilhabe an altersgerechten Freizeitangeboten zu gestalten, und - mit hoher Priorität - die kinder- und jugendpsychiatrische und -medizinische Versorgung zu verbessern, wird der Situation der Kinder nach den Pandemiemonaten gerecht, konstatiert die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin.
Link:
Zur 7. Stellungnahme des ExpertInnenrates der Bundesregierung zu COVID-19: Zur Notwendigkeit einer prioritären Berücksichtigung des Kindeswohls in der Pandemie
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