Die Regierungskommission erkennt darin ausdrücklich an, dass Neugeborene, Säuglinge, Kinder und Jugendliche im akuten Krankheitsnotfall eine spezifische ärztliche und pflegerische Expertise brauchen.
Die Stellungnahme thematisiert die Reformierung der Notfallversorgung, die mit einem Leitsystem und mit integrierten Notfallzentren Patient/-innen in die stationäre oder ambulante Versorgung lotst. Ziel ist es, die Kliniken für diejenigen offenzuhalten, die dringend auf die Hilfe in der Notfallambulanz und ggf. eine stationäre Behandlung angewiesen sind.
Innerhalb dieser Struktur sollen spezifische integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) an Kliniken für Kinder und Jugendliche etabliert werden, wo sie 24/7 als erste Anlaufstelle für die Notfallversorgung dienen. Hier gibt es dann eine Ersteinschätzung des Versorgungsbedarfs: In den KINZ soll künftig entschieden werden, ob Patient/-innen stationär in der Klinik für Kinder- und Jugendliche oder ambulant versorgt werden.
„Dieser Ansatz ist grundsätzlich sehr zu begrüßen, braucht aber den Blick auf die Versorgungssituation außerhalb der Ballungsräume“, sagt Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser, DGKJ-Vizepräsidentin: „Der Weg zu nächsten Kinderklinik ist in manchen Regionen schon jetzt sehr lang! Hier muss die nächstgelegene Notaufnahme durch pädiatrische Expertise unterstützt werden, damit der Notfall eines Kindes umgehend und fachgerecht betreut werden kann. Wir sprechen uns daher wie in der Stellungnahme benannt für eine telemedizinische Anbindung für Kinder aus - überall dort, es keine spezielle Kinder-Notversorgung gibt. Dafür wird aber auch die angemessene infrastrukturelle und personelle Ausstattung benötigt.“