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Ergänzung der Leistungsgruppen für Kinder- und Jugendmedizin notwendig!

11.07.2023

Position der DGKJ zum Eckpunktepapier Krankenhausreform

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin begrüßt grundsätzlich das am 10.07.2023 vorgelegte Eckpunktepapier zur Krankenhausreform. Die besondere Berücksichtigung der Vorhaltevergütung ist gerade für Kliniken/Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin essenziell. Daneben ist positiv hervorzuheben, dass für die Pädiatrie neben der Geburtshilfe ein besonderer „Zuschlag“ vorgesehen ist. Damit verdeutlicht die Politik, dass sie die schwierige ökonomische Lage der Kinder- und Jugendkliniken zur Kenntnis genommen hat und hier Abhilfe schaffen möchte.

Die stationäre Kinder- und Jugendmedizin deckt analog zur Erwachsenenmedizin das komplette Spektrum der Medizin mit allen notwendigen Subspezialitäten für Kinder und Jugendliche ab. Als großer Unterschied zur Erwachsenenmedizin mit den einzelnen autonom organisierten Fachgebieten bzw. Abteilungen werden die pädiatrischen Subspezialitäten unter dem Dach der Kliniken/Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin geführt. Ökonomischer Druck hat die Kinder- und Jugendmedizin in den letzten 20 Jahren in eine große Schieflage gebracht. Durch die geplante Krankenhausreform soll dies in Zukunft korrigiert und verhindert werden. Die Regierungskommission zur Umsetzung der Krankenhausreform hatte in ihrer 3. Stellungnahme bereits Empfehlungen explizit für die Pädiatrie formuliert.

Das vorgestellte Eckpunktepapier zur Krankenhausreform bildet die Grundlage für die Umstrukturierung. Es ist vorgesehen, die stationäre Medizin unter Qualitätsgesichtspunkten über Leistungsgruppen nach dem Modell in Nordrhein-Westfalen einzuteilen. 

Der DGKJ-Generalsekretär PD Dr. Burkhard Rodeck erklärt: „Das Eckpunktepapier ist in Bezug auf die Einteilung der Leistungsgruppen primär aus Perspektive der Erwachsenenmedizin gedacht– es wird der Pädiatrie in dem Moment gerecht, in dem die Reform um die notwendigen Leistungsgruppen erweitert wird.“ Die Grundlage hierfür ist mit der Benennung der „Speziellen Kinder- und Jugendmedizin“ bei den Leistungsgruppen geschaffen.

Die Kinder- und Jugendmedizin mit ihren unterschiedlichen Spezialisierungen umfasst die gleiche breite Fächerung wie die gesamte Erwachsenenmedizin; fast alle Organ-bezogenen Fachgebiete gibt es genauso in der Pädiatrie. Für eine gelingende Krankenhausreform ist es grundlegend, eine entsprechende Differenzierung der Leistungsgruppen der Kinder- und Jugendmedizin analog der Erwachsenenmedizin vorzunehmen. Die aktuell im Eckpunktepapier vorgesehene Leistungsgruppe spezielle Kinder- und Jugendmedizin sowie spezielle Kinder- und Jugendchirurgie fasst die Subspezialitäten nur pauschal zusammen, diese Leistungsgruppen müssen unbedingt durch Hinterlegung von Qualitätsvoraussetzungen ergänzt werden, die den Subspezialisierung entsprechen. „Dies ist unabdingbare Voraussetzung für das Gelingen der Krankenhausreform in der Pädiatrie“, betont Rodeck.

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