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Presseinfo: Kinderkliniken jetzt zukunftsfest machen!

29.09.2023

DGKJ zur neuen Stellungnahme der Regierungskommission

Die heute vorgelegte sechste Stellungnahme der Regierungskommission für eine Reform der Krankenhäuser geht insbesondere auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen ein. Die DGKJ begrüßt ausdrücklich, dass die Regierungskommission damit auch die angespannte Lage der pädiatrischen Strukturen aufgreift, die spätestens im letzten Winter zu dramatischen Engpässen führte.

Für alle stationär zu behandelnden Kinder und Jugendlichen, ihre Familien und alle pflegerisch und ärztlich in der Kinder- und Jugendmedizin Tätigen ist es essentiell, dass die Empfehlungen der Regierungskommission auf die schwierige Situation der Pädiatrie eingehen, denn:

„Wir müssen unsere Kinderkliniken zukunftsfest machen!“ mahnt Prof. Dr. Ursula Felderhoff-Müser, Vizepräsidentin der DGKJ, und betont die Dringlichkeit: „Die Folgeprobleme der Pandemie und der letzte Winter haben uns schmerzhaft klar aufgezeigt, wie sehr das Versorgungssystem für die Kleinen durch ökonomischen Druck, strukturelle Probleme, Finanzierungslücken und Personalmangel belastet ist. Hier muss dringend eingegriffen und entlastet werden, um zukünftig eine verlässliche und qualitativ kompetente Versorgung für Kinder und Jugendliche gewährleisten zu können.“

Entlastung von Kinderkliniken ist Absicherung der Kinder- und Jugendmedizin

Auftrag der Regierungskommission ist es, Empfehlungen für notwendige Reformen im Krankenhausbereich vorzulegen - unter anderem für eine Krankenhausfinanzierung, die das bisherige System um ein nach Versorgungsstufen (Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) differenziertes System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen ergänzt. Schon im Juli 2022 hatte das Gremium in seiner ersten Stellungnahme die systemimmanenten Probleme der Pädiatrie analysiert und konkrete Lösungsansätze aufgezeigt. Empfohlen wurden unter anderem finanzielle Soforthilfen, auskömmliche Vorhaltekostenfinanzierungen, ausdifferenzierte Leistungsgruppen und ein Sonderfonds Pädiatrie. Diese Perspektiven wurden von der wissenschaftlichen Fachgesellschaft der Kinder- und Jugendmedizin DGKJ ausdrücklich begrüßt.

Dass die Pädiatrie auch in der aktuellen Stellungnahme wieder im Fokus steht, ist ein großer Schritt zur Absicherung der medizinischen Versorgung von 14,25 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland. Schwerpunkt der heute veröffentlichten Empfehlung sind erste und schnell umsetzbare Sofortmaßnahmen, die schon 2023 und 2024 die kurzfristig vorgenommenen Reformschritte flankieren und zu einer spürbaren Entlastung führen sollen.

2025 sollen dann neue Strukturen in das bisherige Vergütungssystem der operativen und konservativen Kinder- und Jugendmedizin einziehen, mit denen neben der Vorhaltekosten- und Fallpauschalen-basierten Finanzierung ein Aufschlag vorgesehen ist. Hier hatte die DGKJ bereits angemerkt, dass die in der 3. Stellungnahme der Regierungskommission angekündigte Erhöhung um „bis zu“ 20% nicht ausreichend präzise ist, es müssten zur Deckung des Bedarfes „mindestens“ 20% festgesetzt werden.

Die Regierungskommission empfiehlt heute, dass Behandlungen in der konservativen oder operativen Kinder- und Jugendmedizin bis zum Wirksamwerden der Krankenhausfinanzierungsreform mit einem erhöhenden Faktor auf die DRG-Erlöse gedeckt werden. Zur Kalkulation der Kosten sollen die Fallpauschalen in pädiatrischen und kinderchirurgischen Abteilungen (abgegrenzt von der Behandlung von Kindern in Erwachsenenabteilungen) ausgewiesen werden.

Appell an die Politik: Umsetzung der Reform ist dringlich!

Die Kinder- und Jugendmedizin hat in der Konzeption der Krankenhausreform insofern eine ihre besondere Struktur wahrnehmende Berücksichtigung erfahren, als dass sie nach Leistungsgruppen finanziert und nicht den unterschiedlichen Leveln der stationären Versorgung eingefügt werden soll. Hier ist besonders wichtig, so die DGKJ-Vizepräsidentin Felderhoff-Müser, „dass sich darin auch die differenzierten Behandlungsmöglichkeiten der Pädiatrie wiederfinden. (Noch) ist die Erwachsenenmedizin deutlich differenzierter dargestellt, jedoch ist die Kinder- und Jugendmedizin ähnlich breit spezialisiert wie diese. Wir brauchen daher ähnlich aufgegliederte Leistungsgruppen auch für die Kinder- und Jugendmedizin, um den Kindern eine vergleichbar gute Versorgung anbieten zu können wie den Erwachsenen.“ Die DGKJ sieht  daher die in der 3. Stellungnahme der Regierungskommission vorgesehenen 30 Leistungsgruppen im konservativen und 5 Leistungsgruppen im operativen Bereich der Kinder- und Jugendmedizin als unabdingbar an für eine kinder- und jugendmedizinische Versorgungsstruktur.

Die DGKJ-Vizepräsidentin betont: „Wir sprechen hier über die gesundheitlichen Belange von 16,9% der Gesamtbevölkerung und setzen hier auf die gesundheitspolitische Kompetenz und Verantwortlichkeit der Bundesländer“.

So appelliert die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin an die Länder, sich den Empfehlungen der Regierungskommission anzuschließen und sich für die zeitnahe Umsetzung der Krankenhausreform einzusetzen. 

„Letztlich ist jetzt die Politik gefragt, der Reform gemeinsam Rückhalt und Schub zu geben – mit der Einsicht, dass eine Umsetzung der Reform zeitkritisch wird“, sagt die DGKJ-Vizepräsidentin.

Link zur 6. Stellungnahme


Abspann / Info an die Redaktionen:

Politik und Ökonomie sowie die Auswirkung gesundheitspolitischer Entscheidungen wurden auch auf dem Kongress für Kinder- und Jugendmedizin vom 20.-23. September 2023 in Hamburg diskutiert. Hier finden Sie weitere Pressematerialien zum Kongress.


Pressekontakt
Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ)
Dr. Sybille Lunau
Chausseestr. 128/129 | 10115 Berlin
Tel. +49 30 3087779-14
presse(at)dgkj.de | DGKJ-Homepage

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