ESPEDInvestigatorAward



Ausschreibung ESPED Investigator Award

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) stiftet den ESPED Investigator Award, der anlässlich des 30-jährigen Jubiläums von ESPED beschlossen wurde. Die DGKJ-Präsidentin wird den Preis auf der 119. DGKJ-Jahrestagung in Mannheim verleihen.

Der ESPED Investigator Award besteht aus einer Urkunde sowie einem zweckgebundenen geldwerten Preis im Umfang von 8.000 € für eine weitere ESPED-Studie. Weitere Informationen finden sich in der unten folgenden Satzung für den ESPED Investigator Award.

Der ESPED Investigator Award zur Förderung der pädiatrischen epidemiologischen Forschung in Deutschland zeichnet hochkarätige Publikationen zu ESPED Studien aus. Die ESPED-Studie muss dabei im Zentrum der Publikation stehen. Es dürfen nur Publikationen mit Erstautorenschaft in einem Journal mit peer-review Verfahren vorgelegt werden. Die Publikation sollte nicht älter als 24 Monate sein und ist zusammen mit einem Lebenslauf bis zum 1. Mai 2024 an den/die Vorsitzende/-n des Wissenschaftlichen Beirats der ESPED elektronisch bei der DGKJ-Geschäftsstelle unter info(at)dgkj.de einzureichen.

Eine Präsenzteilnahme zur Preisverleihung während des Kongresses für Kinder- und Jugendmedizin vom 18.–21.09.2024 ist seitens der Bewerberinnen und Bewerber sicherzustellen.


Die Satzung

§1

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) stiftet den ESPED Investigator Award, der anlässlich des 30-jährigen Jubiläums von ESPED beschlossen wurde.

§2

Der ESPED Investigator Award kann jährlich verliehen werden.

§3

Der ESPED Investigator Award besteht aus einer Urkunde, unterzeichnet von der Sprecherin bzw. dem Sprecher des Wissenschaftlichen Beirats von ESPED und der Präsidentin/des Präsidenten der DGKJ, und einem zweckgebundenen geldwerten Preis im Umfang von 8.000 €. Der Preis muss zweckgebunden für eine weitere ESPED Studie verausgabt werden. 

§4

Der ESPED Investigator Award soll hochkarätige Publikationen zu ESPED Studien auszeichnen. Die ESPED Studie muss dabei im Zentrum der Publikation stehen.

§5

Es dürfen nur Publikationen mit Erstautorenschaft in einem Journal mit peer-review Verfahren vorgelegt werden.

§6

Die Publikation sollte nicht älter als 24 Monate sein und ist zusammen mit einem Lebenslauf bis zum 1. Mai eines Jahres vom Autor bzw. von der Autorin selbst oder einem Mitglied der DGKJ elektronisch bei der DGKJ Geschäftsstelle einzureichen.

§7

Die Entscheidung über die Verleihung des ESPED Investigator Award steht im Ermessen des Wissenschaftlichen Beirats von ESPED.

§8

Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats von ESPED müssen sich enthalten, wenn sie mit einer/m Bewerber/-in verwandt oder verschwägert sind oder mit einer/m Bewerber/-in im Verhältnis Lehrer/-in/Schüler/-in oder in einem Dienstverhältnis stehen.

§9

Die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats von ESPED fällen die Auswahlentscheidung mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Gleichstand entscheidet die Sprecherin bzw. der Sprecher des Beirats. Sollte keine der vorgeschlagenen Arbeiten als preiswürdig angesehen werden, so können im nachfolgenden Jahr zwei Preisträger ausgewählt werden. Der Preis kann nicht geteilt werden.

§10

Die Verleihung des ESPED Investigator Awards erfolgt durch die Präsidentin bzw. den Präsidenten der DGKJ während des Kongresses für Kinder- und Jugendmedizin.