Pflegeberufereform



Pflegeberufereform

Eine Chronologie der Diskussion um die Reform der Pflegeberufe:


DGKJ bei der öffentlichen Anhörung

27.06.2018. - Zur öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages am 25. Juni war die DGKJ als Sachverständige geladen. Mehr

Stellungnahme zur Ausbildungs-und Prüfungsverordnung

22.06.2018. - In einem gemeinsamen Brief äußern GKinD und DGKJ Kritik am Entwurf der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV), die am kommenden Montag im Kabinett diskutiert werden wird. 

Bundeskabinett verabschiedet Ausbildungsverordnung

13.06.2018. - Das Bundeskabinett hat heute die „Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe“ zum Pflegeberufegesetz verabschiedet. 

Pflegenotstand in Kinderkliniken – wie geht es weiter?

Eine DGKJ-Presseinfo zum Tag der Pflege am 12. Mai 2018: Auch in einer generalistischen Pflegeausbildung darf die Pflege kranker Kinder nicht zur Nebensache werden: Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) mahnt an, bei der Umsetzung des Pflegeberufereformgesetzes den Fachkräftemangel an Kinderkliniken nicht zu verdrängen. Mehr

Bundesrat stimmt dem Pflegeberufereformgesetz zu

07.07.2017. - Heute hat der Bundesrat dem "Gesetz zur Reform der Pflegeberufe" zugestimmt, das nun stufenweise in Kraft treten wird.

Pflegeberufereform passiert den Bundestag

22. Juni 2017. Erwartungsgemäß hat der Deutsche Bundestag heute das Gesetz zur Pflegeberufeausbildung verabschiedet. Eine vorschnelle Entscheidung, wie die DGKJ kritisiert.

Die DGKJ setzt sich für eine sehr gute und hochqualifizierte Pflege von Kindern auch in Zukunft ein. Sie bedauert, dass sich der Deutsche Bundestag zuletzt nicht genügend Zeit gegeben hat, um die Reform mit der nötigen Sorgfalt und unter Beteiligung der Fachöffentlichkeit zu diskutieren.

Wir hatten eine weitere Öffentliche Anhörung gefordert. Und wir hatten wie andere Kritiker auch gefordert, dass die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vor Verabschiedung des Gesetzes vorgelegt wird. Dies ist leider nicht erfolgt.

Es sind weiterhin viele wichtige Punkte vollkommen offen. Insbesondere fehlen die Vorgaben zur theoretischen Ausbildung völlig.

Die Ausbildung zur Kinderkrankenpflege sollte dort stattfinden, wo es auch eine Fachabteilung bzw. Klinik für Kinder- und Jugendmedizin gibt! Diese für eine qualifizierte Ausbildung naheliegende Bedingung hatte die DGKJ in ihrer Betrachtung des Gesetzentwurfes ebenfalls mehrfach kritisch angemerkt. Leider hat sich auch diese Forderung nicht in dem heute verabschiedeten Text niedergeschlagen.

Die aus Sicht der Kinder- und Jugendmedizin entscheidende Passage des Gesetzes schreibt fest, dass die Auszubildenden nach zwei Jahren wählen können, ob sie den Weg zur generalistischen Pflege nehmen oder ob sie das dritte Jahr der Ausbildung für die Spezialisierung zur Kinderkrankenpflege (oder Altenpflege) nutzen wollen. Die aktuelle Planung sieht vor, die Reform erst 2020 umzusetzen. Nach weiteren sechs Jahren wird dann erhoben werden, wie sich das Gros der Auszubildenden entschieden hat und ob sich das weiterführende Angebot einer spezialisierten Ausbildung bewährt hat.

Damit bietet sich mit der Ausbildungsreform weiterhin eine Chance für die Kinderkrankenpflege, als attraktiver und anspruchsvoller Fachberuf erhalten zu bleiben und die ihm zustehende Anerkennung zu erfahren.

Links:

  • Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der Pflegeberufe (Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG), Drucksache 18/7823
  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss), Drucksache 18/12847
Bild: DGKJ

Pflegeberufereform- keine öffentliche Anhörung

1. Juni 2017. - Bei der gestrigen Sitzung des Gesundheitsausschusses entschied sich die Koalitionsfraktion gegen eine öffentliche Anhörung, in der die inhaltlichen Bedenken und die Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf für eine Reform der Pflegeberufe hätten vorgetragen werden können. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin bedauert diesen Beschluss sehr, vor allem, da die zentralen Fragen zur Gestaltung und Umsetzung der neuen Ausbildungswege weiterhin offen und ungeklärt bleiben.

Die Novellierung der Pflegeausbildung wird gravierende Auswirkungen auf die Praxis haben, die man in einer transparent gestalteten Diskussion hätte aufgreifen müssen. Entscheidend muss das Wohl der Patienten, das Recht jedes Patienten auf gute Pflege sein. Die Sorge, dass die Bedürfnisse kranker Kinder in den Reformbestrebungen untergehen, hatte  bereits unmittelbar nach der Einigung der Koalition zahlreiche Fachverbände und Elternorganisationen aus der Kinder- und Jugendmedizin bewegt. Sie appellierten gemeinsam mit der DGKJ an die Politik, die besondere Situation des kranken Kindes im Blick zu behalten, das im besonderen Maße hilfsbedürftig und auf gute, wissende Pflege angewiesen ist.

In einem Forderungspapier, das den zuständigen Bundestagsabgeordneten zuletzt am 25. April 2017 zugegangen ist, fassten die kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften und Elternverbände die zentralen Kriterien für eine gelingende Pflegeberufereform zusammen. Diese Forderungen haben alle das Ziel, sicherzustellen, dass Kinder auch in Zukunft durch spezialisierte und hoch qualifizierte Pflegekräfte gepflegt werden. Der Gesetzesentwurf wird wahrscheinlich im Juni in die 2. und 3. Lesung in den Bundestag eingebracht und verabschiedet werden.

Die DGKJ in der Diskussion um eine Reform der Pflegeberufe

Mai 2017. - Wir von den kinder- und jugendmedizinischen Organisationen sind weiterhin im Austausch mit den zuständigen Ministerien und den Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Weiterhin tragen wir unsere Vorschläge vor, wie die Anliegen der Kinderkrankenpflege konstruktiv in den bestehenden Gesetzentwurf eingearbeitet werden können - weil der Gesetzgeber in der Pflicht ist, auch in Zukunft für eine gute Kinderkrankenpflege zu sorgen.

Zum Hintergrund

Die Bundesregierung plant die drei Berufe Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie die Altenpflege in einer generalistischen Ausbildung zusammenzulegen. Die DGKJ setzt sich mit anderen pädiatrischen Verbänden und Eltern-Selbsthilfe-Organisationen für die Erhaltung der Kinderkrankenpflege als eigene Berufsbezeichnung ein. Wir brauchen weiterhin den Beruf der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und -Pfleger, weil

  • Kinder keine kleinen Erwachsenen sind und eine besondere Form von Pflege und Fürsorge benötigen
  • die Pflege von Kindern spezielles Fachwissen erfordert, das nicht am Rande der Ausbildung zur Krankenpflege zu erlernen ist
  • junge Menschen (meist Abiturientinnen und Abiturienten) sich dafür entscheiden, beruflich mit Kindern zu arbeiten (und nicht vorrangig Pflegende(r) zu sein).

Zahlen: In der Ausbildung für die Pflegeberufe geht es um rund 6.300 Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger und ca. 126.000 Auszubildende für die Kranken- und Altenpflege. Dabei waren 37.500 Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen/-pfleger 2014 in Krankenhäusern und 12.000 von ihnen in ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen beschäftigt.

Hier finden Sie Informationen zur aktuellen Diskussion um die Reform der Pflegeberufe:

 

Offener Brief

16. Mai 2017. - In einem Offenen Brief an die Politik fordern zahlreiche Verbände eine Öffentliche Anhörung zum Gesetzentwurf über eine Reform der Pflegeberufe, und insbesondere zur zugehörigen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.

Aus den gemeinsamen Forderungen:

„Rechtzeitig vor einer endgültigen Entscheidung über die Gesetzesvorlage muss die Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorliegen, da ansonsten keine Bewertung möglich ist.“

Begründung: Der bekannt gegebene politische Kompromiss wirft zahlreiche Fragen zur praktischen Umsetzung auf, die nicht im Gesetzestextentwurf abschließend beantwortet und geregelt werden können, sondern Gegenstand der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) sowie der Curricula sein müssen.

Downloads

Forderungen zur Ausgestaltung des Koalitions-Kompromisses

Nach der Einigung der Koalition über eine Reform der Pflegeberufeausbil­dung müssen nun die Details festgelegt werden: Gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) appellieren zahlreiche Fachverbände und Eltern­organisationen aus der Kinder- und Jugendmedizin an die Politik, bei der Umsetzung die Interessen kranker Kinder im Blick zu behalten. Zusätzlich mahnen sie an, die Ausbildungs- und Prüfungs­verordnung umgehend vorzulegen: Ohne diese ist eine fachgerechte Beurteilung der Pflegeausbildungsreform nicht möglich.

In einem Forderungspapier, das den zuständigen Bundestagsabgeordneten am 25. April 2017 zugegangen ist, fassen die kinder- und jugendmedizinischen Gesellschaften und Elternverbände die Kriterien für eine gelingende Pflegeberufereform zusammen.

Zum Forderungspapier (Download PDF)

 

Die Zukunftssicherung einer guten Pflege auch für Kinder sieht anders aus

(Aktualisiert am 14. Februar 2017) Kinder können ihre Rechte nicht allein wahrnehmen, sie müssen auf die besondere Fürsorge durch den Gesetzgeber vertrauen. Die Diskussion der letzten Monate über eine Reform der Pflegeberufeausbildung hat etwas Wesentliches aus dem Blick verloren: das Wohl der zu Pflegenden.

Dr. Karl-Josef Eßer, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), kritisiert das Vorgehen der Politik:„Das aktuelle Vorhaben, das Gesetz nun im Koalitionsausschuss zu beraten, lässt vermuten, dass die sachlichen Argumente von Kinderkrankenpflegenden, Kinder- und Jugendärzten und Eltern auch weiterhin konsequent überhört werden. – Die Zukunftssicherung einer guten Pflege auch für Kinder sieht anders aus.“

Diese Befürchtung wird von nahezu allen, die tagtäglich Kinder und Jugendliche medizinisch versorgen, geteilt. In einem Offenen Brief wenden sich jetzt 33 Verbände und Organisationen rund um die Kinder- und Jugendmedizin und aus der Eltern-Selbsthilfe an die Parteispitzen von CDU, CSU und SPD. Darin kritisieren sie den Umgang mit dem Pflegeberufereformgesetz und fordern eine sachliche und fachorientierte Prüfung der Reformansätze.

In dem Offenen Brief wird auch ein Lösungsvorschlag genannt, der für die Pflege kranker Kinder eine Ausbildung vorsieht, die 50 % der Zeit in Theorie und Praxis spezifisch für die Kinderkrankenpflege investiert. Dies entspräche einem Modell mit zwei Jahren gemeinsamer Ausbildung mitsamt Kinderkrankenpflege und einem Jahr Spezialisierung.

Dr. Eßer fasst das Ziel der Unterzeichnenden zusammen: „Wir fordern eine Reform der Pflegeberufe, die unabhängig von politischen Erwägungen auch die Bedürfnisse kranker Kinder und die Qualität der Kinderkrankenpflege im Blick hat.“

  • Zum Download des Offenen Briefs vom 14.02.2017.

Kompromissvorschläge: Recht des Kindes auf Qualität der Pflege

(17. Januar 2017) In die Debatte um die Pflegeberufsreform fließen aktuell mehrere Kompromissvorschläge ein, die die Grundidee der Generalisierung retten sollen, indem sie die fachliche Kritik aufnehmen und parallele Ausbildungswege für die neue einheitliche Pflegeausbildung und weiterhin für die spezialisierte Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege anbieten wollen.

Dazu Dr. Karl-Josef Eßer, Generalsekretär der DGKJ: „In dieser Debatte geht etwas Zentrales völlig unter: das Recht des kranken Kindes auf eine gute Pflege in hoher Qualität, wie es die Fachausbildung bislang gesichert hat. Und genau hieran müsste sich jeder Reformansatz und Vorschlag messen lassen. Aus Sicht der wissenschaftlichen Kinder- und Jugendmedizin hat sich hierfür bislang noch keine neue Perspektive ergeben.“

Mögliche Alternativen für die Pflegeausbildung müssten zuerst präzise, in angemessener Größenordnung und über einen ausreichenden Zeitraum evaluiert werden, um die Auswirkungen auf den Patienten und auch auf die Pflegenden einschätzen zu können.

Ein weiterer Kompromissvorschlag, wie er laut Ärztezeitung vom 13.1.2017 der SPD-Bundestagsfraktion vorliegt, sieht eine Übergangsfrist von zehn Jahren für die Reform vor. So könnten sich Ausbildungsträger für einen der Ausbildungswege entscheiden und hätten damit Planungssicherheit bis 2030. Bis dahin würden die bisherige Ausbildung für Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege genau wie die neue generalisierte Ausbildung angeboten werden können.

Die DGKJ befürchtet, dass sich bei dieser Option die Pflegeschulen schon aufgrund der geringen Schülerzahl gegen die Kinderkrankenpflege entscheiden:  Die 6.500 Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger in Ausbildung machen rund 5% aller Pflegeschüler innen und –schüler aus. Darüber hinaus könnten die generalistisch ausgebildeten Pflegenden überall eingesetzt werden, auch in der Pflege von Kindern. Dadurch wäre schon mittelfristig mit einer Verschlechterung der Pflegequalität auf Kinderstationen zu rechnen. Der Rückgang der speziell für die Kinder- und Jugendmedizin ausgebildeten Fachkräfte würde durch diesen Kompromissvorschlag allenfalls verlangsamt werden.

- Die Zukunftssicherung einer guten Pflege von Kindern sieht anders aus.

Kein Gehör für kranke Kinder: Anhörung im Bundestag zur Pflegereform

Zur Öffentlichen Anhörung über den Gesetzesentwurf zur Reform der Pflegeberufe  hatten Gesundheits- und Familienausschuss am 30. Mai 2016 in den Deutschen Bundestag geladen.

Gleich mehrere Vertreter aus der Kinder- und Jugendmedizin (darunter DGKJ-Generalsekretär Dr. Karl-Josef Eßer, im Bild 2. von links) und der Kinderkrankenpflege waren eingeladen und hatten sich zuvor in ausführlichen Stellungnahmen zu den Plänen einer generalistischen Pflegeausbildung geäußert (zur DGKJ-Stellungnahme).

Allerdings mussten die Vertreter aus der Kinder- und Jugendmedizin über 90 Minuten (!) warten (für die Anhörung wurden 3 Std. angesetzt), bis die erste Frage zur Kinderkrankenpflege an die DGKJ erfolgte. Bis dahin drehten sich die Fragen um die Altenpflege und die Krankenpflege.

Auch wenn die wenigen Fragen zur Krankenpflege, die die Abgeordneten stellten, mit Argumenten, Erfahrungen und Fakten zur Erhaltung der Kinderkrankenpflege und mit viel Engagement vorgebracht wurden, standen Kinder in dieser Debatte im Abseits. – Die Bundesrepublik ist kein Land, in dem die Belange von Kindern im Zentrum stehen, nicht einmal die von kranken Kindern.

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufsgesetz

Die beiden Ministerien BMG und BMFSFJ legten Anfang März die Eckpunkte für die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vor.

Die DGKJ begrüßt, dass es einen Anhang speziell für die Kinderkrankenpflege gibt. – Sonst bleiben die Festlegungen aber unbefriedigend und weit hinter den Erwartungen zurück.

Den Eckpunkten nach könnten Auszubildende, wenn Sie eine Kinderklinik als Ausbildungsträger wählen, bis zur Hälfte der praktischen Ausbildungszeit in der Pädiatrie verbringen. – Dies ist aber keine verpflichtende Festlegung, sondern eine Kann-Regelung. Wir fordern, das diese Regelung greift, wenn die Vertiefung Kinderkrankenpflege gewählt wird; zusätzlich muss dies als Verpflichtung des Ausbildungsträgers gegenüber den Auszubildenden formuliert werden.
Die Eckpunkte bleiben weitgehend vage, wenn es um die theoretische Ausbildung geht. Hierfür fordern wir, dass ein Drittel des theoretischen Unterrichts in der Krankenpflege erfolgt und in den gemeinsamen Anteilen der theoretischen Ausbildung alle Altersgruppen zu gleichen Teilen berücksichtigt werden.

Siehe eine ausführlichereKommentierung von GKinD.

Auch der BeKD fordert in einer Stellungnahme, „dass in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowohl die theoretischen als auch die praktischen Schwerpunkte der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege hinreichend abgebildet sein müssen“.

Bundesweite Umfrage: Die Kinderkrankenpflege lehnt die generalistische Pflegeausbildung ab

Berlin, 5. April 2016. – Monika Otte stellte heute in Berlin die Ergebnisse ihrer repräsentativen Umfrage zur Pflegeausbildungsreform vor: Demnach lehnen 99 % der Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger die derzeitigen Pläne der Bundesregierung für eine generalistische Pflegeausbildung ab. Auch die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) und die Gesellschaft der Kinderkliniken und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) appellieren an die Bundesregierung, die Kinderkrankenpflege im Rahmen der generalistischen Ausbildung zu erhalten.

Die Bundesregierung plant, die Kinderkrankenpflege, die Krankenpflege und die Altenpflege in einer generalistischen Ausbildung zusammenzuführen. Die künftige Berufsbezeichnung für alle lautet dann „Pflegefachfrau“/“Pflegefachmann“. Der Bundesregierung geht es vor allem um die Aufwertung der Altenpflege, hier müssen deutlich mehr Pflegekräfte für die Zukunft gewonnen werden.  

Monika Otte, eine Kinderkrankenschwester und Lehrerin für Pflegeberufe aus Marburg, wollte dem „Sterben ihres Berufes nicht tatenlos zusehen“ und startete im Dezember 2015 eine Online-Petition zur Erhaltung der Kinderkrankenpflege beim Deutschen Bundestag. Zusätzlich führte sie eine Umfrage unter den Kinderkrankenschwestern und –pflegern durch; sie wollte wissen, was Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger über die Pläne der Bundesregierung, alle Pflegeausbildungen zusammenzufassen, denken.

Heute stellte Monika Otte die Ergebnisse ihrer bundesweiten Umfrage in Berlin vor: Mit 4.181 Rückmeldungen haben sich mehr als 10 % der in der Kinderkrankenpflege Tätigen beteiligt, damit ist das Ergebnis repräsentativ. Und es ist sehr eindeutig: Die Frage „Würden Sie sich in Zukunft für eine Ausbildung zur Pflegefachfrau/-mann nach dem neuen Pflegeberufegesetz bewerben?“ beantworteten 96 % mit „nein“. Über 80 % bewerten die Sicherung der Pflegequalität bei der Versorgung von Kindern nach dem geplanten Pflegeberufegesetz mit „mangelhaft“ bzw. „ungenügend“. 99 % der Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger möchten an der Eigenständigkeit der Kinderkrankenpflege-Ausbildung festhalten. Damit widerlegt diese Umfrage eindeutig das Argument, das der Bundesminister für Gesundheit anführt, nämlich, dass die Pflege insgesamt der generalistischen Ausbildung zugestimmt habe.

Kinderkliniken sind auf gut qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege angewiesen. Die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser in Deutschland fürchtet einen nicht verantwortbaren Qualitätsverlust in der Kinderkrankenpflege, sollte der derzeitige Gesetzentwurf realisiert werden. Die Bundesregierung stützt sich bei ihrer Pflegeausbildungsreform auf die wissenschaftliche Begleitung von acht Modellprojekten. Die Kinderkrankenpflege war aber an lediglich drei dieser acht Modellprojekte mit insgesamt nur 18 (!) Auszubildenden beteiligt. Die einzigen kritischen Stimmen kamen von genau diesen 18 Auszubildenden, berichtete Jochen Scheel, der Geschäftsführer der GKinD.

Auch die wissenschaftliche Fachgesellschaft der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte in Deutschland, DGKJ, sorgt sich um das Wohl der kranken Kinder und ihrer Eltern. „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“, „die Pflegepersonen müssen einen geschulten Blick für die jeweiligen krankheitsspezifischen Einschränkungen in den verschiedenen Alters- und Entwicklungsstufen haben. Und sie müssen die Eltern in der Betreuung ihrer Kinder anleiten. Dazu gehört viel Hintergrundwissen und Empathie“, so Karl-Josef Eßer, Generalsekretär der DGKJ.

DGKJ und GKinD unterstützen Frau Otte uneingeschränkt in ihrer Forderung, die Absicherung der Qualifikation bei der Pflege von Kindern durch eine eigene Berufsbezeichnung „Kinder-Pflegefachkraft“ zu erhalten. GKinD und DGKJ haben mit anderen pädiatrischen Verbänden einen Kompromissvorschlag erarbeitet, wie die Kinderkrankenpflege im Rahmen der generalistischen Pflegeausbildung erhalten werden könnte. – Beide betonen, dass sie den vorliegende Gesetzentwurf nicht ablehnen, sondern lediglich modifiziert sehen möchten. „Es ist machbar, im Rahmen des vorliegenden Gesetzentwurfs die Kinderkrankenpflege zu erhalten“, so Jochen Scheel. „Es muss nur der politische Wille da sein, für Kinder eine spezielle Lösung durchzusetzen. Kinder dürfen nicht Verlierer dieser Ausbildungsreform werden“, ergänzt der DGKJ-Generalsekretär Eßer.

Alle appellieren an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen bei der Beratung des Pflegeberufsgesetzes, für die Pflege von Kindern eine spezielle Lösung zu realisieren.

Terminhinweis: Monika Otte hat über 150.000 Unterstützer für ihre Bundestagspetition zur Erhaltung der Kinderkrankenpflege erhalten. Damit ist dies eine der erfolgreichsten Petitionen überhaupt. Sie wird ihre Petition in einer öffentlichen Beratung des Petitionsausschusses am 11.04.2016 im Deutschen Bundestag vorstellen.

Kontroverse vor dem Petitionsauschuss: Monika Otte fordert Minister Gröhe heraus

13. April 2016. -Auch Bundesminister Hermann Gröhe erschien zur öffentlichen Beratung der Petition „Erhalt der Kinderkrankenpflege“, zu der der Petitionausschuss aufgrund der mit über 160.000 Unterschriften bereits jetzt äußerst erfolgreichen Eingabe von Monika Otte eingeladen hatte. Das Interesse an der öffentlichen Beratung war so groß, dass interessierte Zuhörer bereits im Vorfeld aus Platzmangel abgewiesen wurden. Monika Otte, die Petentin, hatte eingangs Gelegenheit, in einem längeren Statement ihre Position darzustellen. Anschließend beantworteten sie und die Pflegedirektorin Hildegard Wewers aus Osnabrück Fragen der Abgeordneten des Petitionsausschusses. Sie nahmen die Gelegenheit, ihre Sicht der geplanten Pflegeausbildungsreform darzustellen, sehr souverän und sehr überzeugend wahr.

Es erstaunte, dass der Bundesgesundheitsminister sich von der Petition und dem auch sehr hohen persönlichen Engagement der beiden Kinderkrankenpflegerinnen unbeeindruckt zeigte und betonte, dass sein Gesetzentwurf sogar eine Verbesserung gegenüber der geltenden Rechtslage für die Kinderkrankenpflege bedeuten würde, v.a. was den Praxisanteil in der Ausbildung beträfe. Frau Otte forderte demgegenüber eine Ausweitung der praktischen und theoretischen Ausbildung, ausgehend von dem vorliegenden Gesetzentwurf und den vorliegenden Eckpunkten für die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung. Sowohl Frau Otte als auch Frau Wewers entgegneten dem Minister, dass die jetzigen Entwürfe lediglich Kann-Regelungen für die Kinderkrankenpflege darstellen und forderten hier Verpflichtendungen der Ausbildungsträger ein gegenüber denjenigen, die eine Vertiefung in der Kinderkrankenpflege wählen. Darüber hinaus forderte Frau Otte sehr vehement eine eigene Berufsbezeichnung für die Kinderkrankenpflege ein, da sonst die an Kindern interessierten Bewerberinnen und Bewerber zukünftig ausbleiben würden. Als Argument konnte sie auf die Ergebnisse ihrer Umfrage hinweisen, an der über 4.000 Kinderkrankenpflegerinnen und –pfleger teilgenommen hatten.

Die DGKJ wird sich auch weiterhin für den Erhalt der Kinderkrankenpflege zur Absicherung der Qualifikation bei der Pflege von Kindern einsetzen.