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Forderung von Rauchverbot in Autos

11.03.2022

Die DGKJ begrüßt den Beschluss des Bundesrates

In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, einen Gesetzentwurf zum Rauchverbot in Autos zu formulieren und an den Bundestag zu überstellen. Damit wurde ein Antrag wiederaufgenommen, der bereits 2019 im Bundesrat verhandelt und in den Bundestag in Form eines Gesetzentwurfs eingebracht wurde. Dieses Verfahren blieb allerdings bisher ergebnislos. Mit der angestrebten Änderung des Nichtrauchergesetzes sollen Minderjährige und Schwangere vor den Gefahren des Passivrauchens in geschlossenen Fahrzeugen geschützt werden.  In der Begründung seiner Initiative verweist der Bundesrat auf die gravierenden Folgen des Passivrauchens, die auch die DGKJ bereits seit vielen Jahren immer wieder betont. Gerade in Fahrzeugkabinen sind Minderjährige und ungeborene Kinder den Gefahren einer gesundheitlichen Schädigung besonders ausgesetzt. Die Passivrauchkonzentration ist im Auto als Mitfahrer besonders hoch. Laut Schätzungen des Deutschen Krebsforschungszentrums sind derzeit rund eine Million Minderjähriger in Deutschland Tabakrauch im Auto ausgesetzt.
Der Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung und danach dem Bundestag zugeleitet. Die DGKJ begrüßt ausdrücklich die Wiederaufnahme der Thematik in den politischen Diskurs. Wir hoffen, dass der Bundestag den Antrag aufgreift und sich damit zum bestehenden Handlungsbedarf im Sinne des Gesundheitsschutzes der Kinder bekennt.

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