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Kinder- und Jugendhilfe: Exklusion beenden!

27.08.2019

Die DGKJ ist Mitunterzeichnerin des Aufrufs zur Umsetzung eines inklusiven Kinder‐ und Jugendhilferechts.

Trotz UN‐Behindertenrechtskonvention und Grundrecht auf Gleichbehandlung wird in Deutschland immer noch zwischen »Jugendhilfe«‐Kindern und »Eingliederungshilfe«‐Kindern unterschieden. Junge Menschen ohne Beeinträchtigungen oder mit einer seelischen Behinderung unterliegen dem Hilfesystem des SGB VIII und damit der Zuständigkeit des Jugendamts, junge Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen hingegen in das Hilfesystem des SGB XII und damit der Zuständigkeit der Eingliederungshilfe. Aufgrund der hierdurch entstehenden Zuständigkeitsstreitigkeiten werden viele Kinder, Jugendliche und Familien nicht nur zwischen den Behörden hin und her geschoben, sondern erhalten keine, verspätet oder nur unzureichend Hilfen.

Die Unterzeichnenden des heute in Berlin vorgestellten Appells fordern die Gestaltung eines inklusiven Kinder‐ und Jugendhilferechts für alle Kinder und Jugendliche. Den kompletten Text sowie die Unterstützerliste finden Sie in dem unten bereit gestellten PDF.

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