DGKJ-Fokus: Pädiatrische Ernährungsmedizin
Auf dem Deutschen Ärztetag 2018 wurde die Aufnahme der Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin in die (Muster-)Weiterbildungsordnung beschlossen. Die Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung, Behandlung und Prävention ernährungsabhängiger Erkrankungen sowie von Erkrankungen, die durch angeborene oder erworbene Stoffwechselstörungen hervorgerufen sind.
Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO sind:
- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung,
- 100 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ernährungsmedizin,
- 120 Stunden Fallseminare unter Supervision. Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.

