DGKJ-Fokus: Pädiatrische Ernährungsmedizin



DGKJ-Fokus: Pädiatrische Ernährungsmedizin

Auf dem Deutschen Ärztetag 2018 wurde die Aufnahme der Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin in die (Muster-)Weiterbildungsordnung beschlossen. Die Zusatz-Weiterbildung Ernährungsmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung, Behandlung und Prävention ernährungsabhängiger Erkrankungen sowie von Erkrankungen, die durch angeborene oder erworbene Stoffwechselstörungen hervorgerufen sind. 

Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO sind:

  • Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung,
  • 100 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Ernährungsmedizin,
  • 120 Stunden Fallseminare unter Supervision. Die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.