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Schönheits-OPs für Teenager?

14.11.2019

Kommentar des DGKJ-Generalsekretärs zum Verbot von an Jugendliche gerichtete Werbung für plastisch-chirurgische Eingriffe.

Die DGKJ begrüßt den heute zusammen mit der Unterstützung des Masernschutzgesetzes gefassten Beschluss des Deutschen Bundestags, ein Werbeverbot für Schönheitsoperationen bei Jugendlichen einzuführen.

Das Kindes- und auch das Jugendalter sind Lebensphasen, in denen die körperliche Entwicklung dynamisch verläuft und bis zum Erwachsenenalter nicht abgeschlossen ist. Dauerhafte körperliche Merkmale sind erst nach vollständigem Abschluss der Pubertät ausgeprägt. Ein operativer Eingriff lediglich aus kosmetischen Gründen, d.h. ohne medizinische Indikation, sollte daher grundsätzlich in diesem Alter abgelehnt werden.
Das Bewerben von Schönheitsoperationen dient definitiv nicht den Interessen der betroffenen Jugendlichen, sondern denen, die damit ein Geschäftsmodell umsetzen. Für jedes Geschäftsmodell braucht man einen Markt. Den kann man über Werbemaßnahmen schaffen und ausbauen. Kinder und Jugendliche sind gegenüber Werbebotschaften besonders empfänglich und leicht beeinflussbar. Sie sollten daher unbedingt davor geschützt werden.

Die Werbebotschaft selbst zeichnet ein idealisiertes Menschenbild, das einen Verzicht auf Individualität bedeutet. Der Mensch beugt sich dem Diktat eines gleichgeschalteten Schönheitsideals. Die DGKJ steht uneingeschränkt hinter der Formulierung des Bundesministers: „Das Signal unserer Gesellschaft an junge Menschen muss sein: Du bist ok, genauso wie Du bist!“ In dieser Botschaft steht auch ein klares Bekenntnis für Toleranz, die man manchmal in tagesaktuellen gesellschaftlichen Debatten vermisst.

Priv.-Doz. Dr. Burkhard Rodeck, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (DGKJ)

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