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Krankenhaus- pflegeentlastungsgesetz (KHPfkEG)

24.08.2022

Zur Anhörung im BMG geladen: DGKJ-Generalsekretär Dr. Burkhard Rodeck.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte zur Erörterung des Referentenentwurfs für ein Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPfkEG) eingeladen. Der DGKJ-Generalsekretär Dr. Burkhard Rodeck nahm als Sachverständiger an der Anhörung teil.

Gemeinsam mit dem Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e. V. (BeKD), der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland e. V. (GKinD) und dem Verband Leitender Kinder- und Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands e. V. (VLKKD) hatte die DGKJ hierzu bereits in der vergangenen Woche eine Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens zur Verbändebeteiligung beim BMG vorgelegt.

Bei der Erörterung hatte PD Dr. Rodeck die Gelegenheit, entsprechende Aspekte aus pädiatrischer Sicht einzubringen. Es ist wichtig, dass das Thema Pflegepersonalbemessung durch eine gesetzliche Verordnungsermächtigung relativ kurzfristig bearbeitet werden kann. Besonders erfreulich ist dabei, dass die besonderen Bedarfe der Kinder und Jugendlichen im vorgelegten Entwurf Berücksichtigung in Form der überarbeiteten Kinder-Pflegepersonal-Regelung (Kinder-PPR 2.0) gefunden haben.
 
Die vollständige Stellungnahme zum KHPflEG finden Sie hier.
 

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