Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) begrüßt ausdrücklich das Vorhaben einen deutschlandweit gültigen Lernzielkatalog (LZK) zu entwickeln, der, basierend auf dem aktuellen wissenschaftlichen Stand der Medizin, die Anforderungen an die werdenden Ärztinnen und Ärzte nachvollziehbar beschreibt und die Möglichkeit bietet, an den jeweils aktuellen Wissenstand sowie sich verändernde Rahmenbedingungen angepasst zu werden.
Die vorgelegte Fassung des Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalogs (NKLM) weist aber aus Sicht der Kinder- und Jugendmedizin eine erhebliche Anzahl von formal-strukturellen und inhaltlichen Defiziten auf. Zu diesem Ergebnis gelangt die DGKJ nach intensiver Prüfung des Entwurf des NKLM - über ihre Gremien AG Lehre sowie Hochschulkommission.
Als wesentliche Defizite sind zu nennen (zum Beleg verweisen die Fußnoten auf exemplarische Stellen im NKLM):
1. Der Katalog zeigt insbesondere in den ersten Kapiteln eine teilweise zu kleinteilige und damit unübersichtliche oder nicht sinnvolle Struktur1 [vgl. sep. Datei, s. unten].
2. Die Gliederungstiefe ist sehr unterschiedlich und nicht adäquat im Hinblick auf die Bedeutung der einzelnen Lernziele im Gesamt-Curriculum. Bezüglich der Pädiatrie führt dies öfters zu inhaltlich nicht berechtigten Subsummationen2.
3. Einige Lernziele sind inhaltlich falsch zugeordnet, beziehungslos in einer Liste aufgeführt oder sachlich nicht korrekt oder besitzen eine falsche/inkomplette Zuordnung zu Organen3.
4. Die Zusammenstellung pädiatrischer Aspekte erscheint willkürlich, unvollständig bzw. schlecht priorisiert in Bezug auf
- ihre Häufigkeit,
- ihre medizinische Relevanz (im Sinne einer Akuität oder potentiellen
Bedrohung) bzw.
- ihren Modellcharakter für ein generelles Verständnis der Medizin.
So fehlen in den prioritären Kapiteln 20 (Konsultationsanlässe)4 und 21 (Erkrankungen)5 wichtige pädiatrische Krankheitsbilder, Leitsymptome und medizinische Probleme. Dies ist auch der Tatsache geschuldet, dass, im Gegensatz zum Schweizer Lernzielkatalog, keine eigenständige Repräsentanz der Pädiatrie in diesen Kapiteln vorgesehen ist.
Vergleichbares gilt auch zu den Untersuchungsverfahren (Kap. 14b), für die nur drei Punkte der Pädiatrie genannt werden6 und zu den Notfallmaßnahmen (Kap.17)7.
5. Querverweise sind oft fehlerhaft, Abkürzungen werden nicht erklärt8.
6. Der Lernzielkatalog sollte a priori formal so angelegt sein, dass er regelmäßig an den aktuellen Stand des Wissens angepasst wird.
7. Die medizinische Ausbildung sollte auch weiterhin vor allem naturwissenschaftlich ausgerichtet sein.
Die diesen Schlussfolgerungen zugrunde liegenden Analysen sind in der Anlage (zum Download) aufgeführt.
Vor diesem Hintergrund kann die DGKJ dem NKLM in seiner aktuellen Version nicht zuzustimmen. Eine Korrektur der bestehenden Mängel im Rahmen des Bewertungsverfahrens ist aus Sicht der DGKJ nicht möglich. Vielmehr halten wir eine grundsätzliche Überarbeitung für zwingend geboten.